Masterarbeit

Leitlinien zur Erstellung der Masterarbeit

(erstellt von der Studienprogrammleitung Psychologie, 2014)

 Leitlinien

Studienplan und allgemeine Informationen zur Masterarbeit

 Laut Studienplan (§ 6 Masterarbeit) dient die Masterarbeit „dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.“ Das Thema der Masterarbeit ist grundsätzlich aus der zugeteilten Vertiefung im Masterstudium zu wählen. Die Bearbeitung der Aufgabenstellung der Masterarbeit soll dabei für Vollzeitstudierende innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar sein. Die Masterarbeit hat einen Umfang von 24 ECTS-Punkten, was in etwa 600 Arbeitsstunden entspricht.


Insbesondere wird auf die Richtlinien der Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis der Universität Wien verwiesen (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 15. Stück, Nr.  112  vom  31.01.2006).  Mehr  Informationen  dazu  finden  Sie  auf  der  Webpage  der Studienpräses: studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/

Vorschriften zur Form und Informationen zu den Einreichmodalitäten der Masterarbeit (inklusive die dazu benötigten Formulare) finden sie im Downloadbereich des Studien Service Center Psychologie (http://ssc-psychologie.univie.ac.at/).

 

Inhaltlicher Aufbau und formale Aspekte einer Masterarbeit im Fach Psychologie

Masterarbeiten im Bereich der Psychologie an der Universität Wien sind in der Regel empirische Arbeiten. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt dieser Leitlinien auch auf der Erstellung einer empirischen Arbeit. Masterarbeiten mit theoretischem Fokus sind grundsätzlich auch möglich.


Eine empirische Masterarbeit umfasst in der Regel ca. 40 bis 60 Seiten (ohne Anhang). Die Masterarbeiten können in Deutscher oder – mit Zustimmung des/der Betreuenden und (laut Satzung) nach Meldung an die Studienprogrammleitung – auch in einer Fremdsprache verfasst werden.


Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist mit Zustimmung der Studienprogrammleitung zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben (laut UG 2002). Dazu sind die einzelnen Teile der Arbeit jeweils von einer oder einem einzelnen Studierenden zu verfassen, die oder der ausdrücklich genannt sein muss. Außerdem muss die Art der Zusammenarbeit beschrieben werden.

 

Die formale Textgestaltung (u.a. Aufbau, Zitierungen im Text, Tabellen, Literaturverzeichnis) folgt in der Regel den Richtlinien zur Manuskriptgestaltung der American Psychological Association (= APA, 2010)1. Laut den Vorgaben der APA sollte eine empirische Masterarbeit folgende Inhalte/Abschnitte inkludieren2:

 Titel:

Der Titel sollte kurz und einfach formuliert sein. Er sollte auf den ersten Blick aussagen, worum es in der Studie geht.

 

Abstract (Zusammenfassung):
Das Abstract umfasst zwischen 150 und 250 Wörter und muss auch ohne Kenntnis des Textes verständlich  sein.  Dazu  sollte  die  Zusammenfassung  eine  möglichst  präzise  Einordnung  des Themas enthalten (z. B. Theorie bzw. verwendetes experimentelles Paradigma) sowie Informationen über Methode (Design/Versuchsplan/untersuchte Variablen), Stichprobe, wichtigste Resultate und Schlussfolgerungen/Implikationen beinhalten. Die Zusammenfassung enthält keine Zitate, Tabellen oder Abbildungen. Es darf keine Information enthalten sein, die nicht auch im Originaltext genannt wird. Abweichend von den APA-Richtlinien, sollen generell zwei Abstracts, eines in Deutscher und eines in Englischer Sprache, verfasst werden.

Einleitung und theoretischer Hintergrund:
D
ie Einleitung enthält eine allgemeine Hinführung auf das Thema und zeigt die aktuelle Relevanz der Forschungsfrage(n) auf. Die Gliederung dieses Abschnitts folgt für gewöhnlich dem “Trichtermodell“, d.h. am Beginn wird das Thema breiter dargestellt und Schritt für Schritt spezifiziert bis zur konkreten Ableitung der Fragestellungen.

Insgesamt sollte dieser Abschnitt den aktuellen Wissensstand zur Thematik abbilden, auf dem die Studie aufbaut. Dies umfasst sowohl Theorien und Modelle als auch einschlägige Befunde aus empirischen Studien. Diese Inhalte stellen die argumentative Basis für die Fragestellung(en) dar und sollten daher als „logische Konsequenz“ zum empirischen Teil der Arbeit führen.

 

Fragestellungen und Hypothesen:
Die Fragestellung(en) bzw. Hypothese(n) leiten sich logisch stringent aus den Literaturanalysen und ihrer Diskussion in der Einleitung ab und beziehen sich z.B. auf Forschungslücken, Limitationen bisheriger Ergebnisse oder notwendige Replikationen von Befunden. Diese logisch stringente Ableitung sollte explizit für jede Fragestellung dargestellt werden.

 

 Methode:

Der Methodenabschnitt beschreibt im Detail, wie die Studie durchgeführt worden ist (StichwortNachvollziehbarkeit). Dies umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

Versuchsplan/Untersuchungsdesign: Beschreibung der Versuchsbedingungen und der untersuchten Gruppen (z.B. Experimentalgruppe und Kontrollgruppe) sowie der Methode zur Zuteilung in diese Gruppen.


Vorgehen: Hier wird beschrieben, wie die Daten genau erhoben wurden bzw. wie der Ablauf des Experiments war (Ort, Zeitpunkte und konkrete Instruktionen/Manipulationen). Wenn nötig, sollte auch Information über die Untersuchungsleitung berichtet werden.

Stichprobenbeschreibung: Angaben zu demographischen Charakteristika der teilnehmenden Personen (z.B. Anzahl, Alter, Geschlecht, Bildungsniveau, Beruf, Herkunft, Sprache) sowie zur Auswahl dieser Personen (Art der Stichprobenziehung, Freiwilligkeit der Teilnahme, informed consent), genaue Anzahl und (mögliche) Gründe für Ausfälle.

Messinstrumente / gemessene Variablen: Genaue Beschreibung der Operationalisierungen der unabhängigen und abhängigen Variablen sowie von Kontrollvariablen. Bei Verwendung von Tests oder publizierten Skalen sollten Beispielitems, Informationen zur inhaltlichen Verankerung sowie psychometrische Kennwerte (z.B. interne Konsistenz, Konstruktvalidität) berichtet werden.

Fakultativ: Information über Art der Auswertung; Beschreibung von eingesetzten Geräten.

 

 Ergebnisse:

 In diesem Abschnitt erfolgt die präzise Darstellung der Ergebnisse, die zur Beantwortung der Fragestellung(en) bzw. der Prüfung der Hypothese(n) notwendig sind. Typische Inhalte sind üblicherweise deskriptive Statistiken (Mittelwert, Standardabweichung, Interkorrelationen). Bei der Darstellung von Ergebnissen aus inferenzstatistischen Analysen (u.a. Regression, Korrelation, MANOVA, Strukturgleichungsmodelle, Mehrebenenmodelle, Clusteranalysen, …) ist die Angabe von relevanten statistischen Kennwerten (z.B. Stichprobengröße, Mittelwerte, Teststatistik, Freiheitsgrade, exakter p-Wert, Effektgrößen, Konfidenzintervalle, Standardfehler, Model-Fit- Indices, …) zwingend notwendig; auch über die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen inferenzstatistischer Analysen muss berichtet werden. Tabellen und Graphiken können zur übersichtlichen Darstellung von Ergebnissen genutzt werden. Auch hier gelten die Richtlinien der APA. Der Ergebnisteil sollte frei von Interpretationen sein.
Sofern qualitative Verfahren (z.B.: Interviews, Beobachtungen) eingesetzt wurden, ist das Vorgehen der Datenaufbereitung und –analyse  (z.B. Inhaltsanalyse,  Kategorienbildung) in analoger Weise mit Verweis auf die einschlägige Literatur darzustellen. Hier sind ggf. schon Interpretationen notwendig (etwa im Zuge der Methoden der Grounded Theory).

 

Fakultativ: Umgang mit fehlenden Daten; Manipulationscheck; Zusatzergebnisse (keine a priori Hypothesen dazu)

 Diskussion: 

Die Diskussion beginnt üblicherweise mit einer kurzen Zusammenfassung der Untersuchungsziele und der Ergebnisse (in Bezug auf die Ziele und die entsprechenden Hypothesen). Die Ergebnisse werden dann in Bezug zur Literatur gesetzt und in den bisherigen Wissensstand eingeordnet. Hier wird also der Kreis zur Theorie geschlossen. Für unerwartete (nicht hypothesenkonforme) Ergebnisse sollten mögliche Erklärungen diskutiert und potentielle Einschränkungen der Studie (z.B. Repräsentativität) abgeleitet werden. Die Ergebnisse sollten (nach Relevanz, Validität usw.) gewichtet und der wesentliche Erkenntnisgewinn durch die Studie explizit hervorgehoben werden. Auf Basis der Ergebnisse der eigenen Studie wird ein Ausblick auf zukünftige Forschungsmöglichkeiten gegeben sowie, wenn notwendig, werden auch Limitationen der eigenen Studie genannt, und, wenn möglich, Implikationen für das Anwendungsfeld/die Praxis abgeleitet.

 

Anhang: 

Im Anhang werden z.B. alle verwendeten Materialien, ergänzende Information oder evtl. Zusatzauswertungen - die nicht im Text erscheinen - gemäß den APA-Richtlinien dargestellt. Dabei handelt es sich nicht um Information, die essentiell für das Verständnis von einzelnen Abschnitten der Masterarbeit ist. Wichtig ist es, die Urheberschaft von Abbildungen vor der Nutzung vorab zu klären. Zur Vermeidung von Konflikten ist hier eher der Verzicht auf Nutzung ungeklärter Quellen zu empfehlen, da die Universität Wien nicht für Urheberrechtsverletzungen haften kann.

 
Zitierung:

In der Regel Verwendung der APA-Richtlinien für die Zitate im Text und im Literaturverzeichnis. 

 

Abbildungen und Tabellen:
Abbildungen und Tabellen sollten sparsam und sinnvoll verwendet werden. Beide Formen ermöglichen eine große Menge an Information übersichtlich und verständlich darzustellen bzw. Information aus dem Fließtext sinnvoll zu ergänzen. Alle verwendeten Abbildungen und Tabellen werden an geeigneter Stelle in den Text eingebunden, sollten selbsterklärend sein und erhalten einen Titel/eine Beschriftung und sind jeweils durchnummeriert (Abbildungen 1 bis x, Tabellen 1 bis x). Im Text wird auf jede Abbildung und Tabelle konkret Bezug genommen (z.B. „s. dazu Tabelle 1“, „dies ist in Abbildung 3 zusammenfassend dargestellt“).

 

Ablauf der Betreuung

 

1.) Bewerbung für die Betreuung und Themenvergabe:

 

Der Studienplan (§ 6 Masterarbeit) sieht grundsätzlich vor, dass das Thema der Masterarbeit aus der zugeteilten Vertiefung zu wählen ist.

Die   Bewerbung   für   die   Betreuung   bzw.   die   Themenvergabe   ist   je   nach   Betreuenden unterschiedlich. Hinweise dazu werden auf den entsprechenden Homepages oder in den jeweiligen Mastervertiefungen gegeben. 

2.) Masterarbeit-Seminare:

Die laufende Betreuung erfolgt im Rahmen der begleitenden Masterarbeit-Seminare, an denen der/die Studierende regelmäßig und aktiv teilnimmt.

Der/die Studierende sollte ein (kurzes) schriftliches Exposé zur geplanten Arbeit verfassen und eine Rückmeldung darauf erhalten (wenn dies nicht schon im Rahmen der Bewerbung für ein Thema  geschehen ist). Es wird empfohlen,  dass der/die  Studierende  pro  Semester  zumindest einmal über seine Arbeit in Form einer Präsentation oder einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung berichtet (z. B. Planungs-, Auswertungs- oder Ergebnisreferat) und entsprechende Rückmeldung erhält. 

 3.) Schreiben und Fertigstellung der Masterarbeit:


Nach dem selbstständigen Schreiben der Masterarbeit und vor der Endabgabe hat der/die Studierende die Möglichkeit eine Rückmeldung über seine/ihre Arbeit zu bekommen. Zu diesem – aus Sicht des/der Masterstudierenden sowohl formal als auch inhaltlich finalen Entwurf der Arbeit– gibt der/die Betreuer/in einmalig Feedback. Der Zeitrahmen dafür sollte mit dem/r Betreuer/in explizit vereinbart werden (empfohlen wird ein Zeitrahmen von 4-6 Wochen). Die Rückmeldung sollte in verständlicher Weise alle beurteilungsrelevanten Aspekte der Master-Arbeit betreffen, sodass eine zielführende Überarbeitung möglich ist.

 

Zusätzlich zur Online-Einreichung der Arbeit muss von dem/der Studierenden ein Abstract an den/die Betreuer/in geschickt werden, damit dieses in das Beurteilungsformular integriert werden kann.